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Nach
der Bundestagswahl!
Volker
Labes, Berlin
18.10.2009
Etwas mehr als 14 Tage sind seid den Wahlen in Deutschland
vergangen.
Der
Machtwechsel, ab sofort gibt es die Regierungskoalition CDU/ CSU mit
der FDP, ist gewählt und jetzt sind die Koalitionsverhandlungen in
vollem Gange.
Union und FDP werden
voraussichtlich erst zum Ende ihrer Koalitionsverhandlungen die Höhe
der im Wahlkampf versprochenen Steuerentlastungen festlegen. Das
sagte Kanzleramtsminister Thomas de Maizière vor einer Sitzung der
Facharbeitsgruppe der Haushalts- und Finanzexperten der künftigen
Koalitionspartner. Dabei komme es auch darauf an, welche
Ausgabenwünsche aus anderen Koalitions-Arbeitsgruppen kämen.
Prinzipiell sind Union und FDP einig, dass Steuerleichterungen mit
einer Vereinfachung des Steuersystems verbunden werden sollen.
Strittig ist das Entlastungsvolumen.
Erst
am 23. Oktober soll dann der Koalitionsvertrag zur Unterzeichnung
bereit stehen. Bei ihrem dritten Treffen legte die Koalitionsrunde
auch den Ablauf der Klausurberatungen am Wochenende fest. Danach
trifft sich die große Runde am Freitagnachmittag um 14.00 Uhr. Dann
sollen die Ergebnisse aller Arbeitsgruppen unter die Lupe genommen
werden.
Unterdessen teilten
die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Dirk Niebel (FDP) und
Alexander Dobrindt (CSU) mit, dass die Zuverdienstgrenzen für
Hartz-IV-Empfänger sowie das Schonvermögen für die Altersvorsorge
erhöht werden sollen. Die Erhöhung des Schonvermögens führt dazu,
dass Langzeitarbeitslose weniger von ihrem Angesparten aufbrauchen
müssen, bevor sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen erhalten. Das
Schonvermögen soll von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro
verdreifacht werden. Es gelte, "Gerechtigkeitslücken im System zu
schließen", sagte Pofalla. Die Kosten für die Veränderungen beim
Schonvermögen würden mit rund 300 Millionen Euro angesetzt. Dies
engt den Spielraum für Steuersenkungen weiter ein. Das
Schonvermögen, das ein Arbeitsloser trotz des ALG-II-Bezugs behalten
darf, liegt derzeit bei 250 Euro pro Lebensjahr. Maximal
anrechnungsfrei sind bislang 16.250 Euro. Außerdem sollen laut
Niebel selbstgenutzte Immobilien "dem Zugriff des Staates entzogen
werden". Es solle "derjenige, der hier vorgesorgt hat, nicht
schlechter gestellt werden als derjenige, der nicht vorsorgen konnte
oder wollte". Bisher darf Wohneigentum nur bis zu einer bestimmten
Größe trotz Bezugs von staatlichen Hilfen behalten werden. |