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Nach der Bundestagswahl!

Volker Labes, Berlin

18.10.2009

Etwas mehr als 14 Tage sind seid den Wahlen in Deutschland vergangen.

Der Machtwechsel, ab sofort gibt es die Regierungskoalition CDU/ CSU mit der FDP, ist gewählt und jetzt sind die Koalitionsverhandlungen in vollem Gange.

Union und FDP werden voraussichtlich erst zum Ende ihrer Koalitionsverhandlungen die Höhe der im Wahlkampf versprochenen Steuerentlastungen festlegen. Das sagte Kanzleramtsminister Thomas de Maizière vor einer Sitzung der Facharbeitsgruppe der Haushalts- und Finanzexperten der künftigen Koalitionspartner. Dabei komme es auch darauf an, welche Ausgabenwünsche aus anderen Koalitions-Arbeitsgruppen kämen. Prinzipiell sind Union und FDP einig, dass Steuerleichterungen mit einer Vereinfachung des Steuersystems verbunden werden sollen. Strittig ist das Entlastungsvolumen.

Erst am 23. Oktober soll dann der Koalitionsvertrag zur Unterzeichnung bereit stehen. Bei ihrem dritten Treffen legte die Koalitionsrunde auch den Ablauf der Klausurberatungen am Wochenende fest. Danach trifft sich die große Runde am Freitagnachmittag um 14.00 Uhr. Dann sollen die Ergebnisse aller Arbeitsgruppen unter die Lupe genommen werden.

Unterdessen teilten die Generalsekretäre Ronald Pofalla (CDU), Dirk Niebel (FDP) und Alexander Dobrindt (CSU) mit, dass die Zuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Empfänger sowie das Schonvermögen für die Altersvorsorge erhöht werden sollen. Die Erhöhung des Schonvermögens führt dazu, dass Langzeitarbeitslose weniger von ihrem Angesparten aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen erhalten. Das Schonvermögen soll von derzeit 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro verdreifacht werden. Es gelte, "Gerechtigkeitslücken im System zu schließen", sagte Pofalla. Die Kosten für die Veränderungen beim Schonvermögen würden mit rund 300 Millionen Euro angesetzt. Dies engt den Spielraum für Steuersenkungen weiter ein. Das Schonvermögen, das ein Arbeitsloser trotz des ALG-II-Bezugs behalten darf, liegt derzeit bei 250 Euro pro Lebensjahr. Maximal anrechnungsfrei sind bislang 16.250 Euro. Außerdem sollen laut Niebel selbstgenutzte Immobilien "dem Zugriff des Staates entzogen werden". Es solle "derjenige, der hier vorgesorgt hat, nicht schlechter gestellt werden als derjenige, der nicht vorsorgen konnte oder wollte". Bisher darf Wohneigentum nur bis zu einer bestimmten Größe trotz Bezugs von staatlichen Hilfen behalten werden.

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