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Riesensauerei:
Gesetzeslücke verhilft verurteiltem Sexualstraftäter zur Freiheit!

Volker Labes, Berlin

26.09.08

Foto: AP

Aufgrund eines Formfehlers muss ein Sexualverbrecher aus der Haft entlassen werden, obwohl ihn Experten noch immer für gefährlich halten.

Die schleswig-holsteinische Justiz muss im Oktober wahrscheinlich einen Sextäter aus der Haft entlassen, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Gesetzeslücke. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ein Gutachten über die Gefährlichkeit eines Sextäters erstellt werden, berichtete Döring am Donnerstag.

Der bestellte Gutachter sei jedoch erkrankt und habe nicht wie vorgeschrieben selbst mündlich vor Gericht Bericht erstatten können. Darauf sei ein neuer Gutachter berufen worden, der sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen habe. „Durch den Krankheitsfall konnte jedoch die Sechs-Monatsfrist nicht mehr eingehalten werden“, erklärte Döring.

Der Beschluss des Gerichts, den Mann nach Verbüßung der Haft weiter hinter Schloss und Riegel zu halten, sei vom Bundesgerichtshof wegen des formalen Fehlers aufgehoben worden. Auch der Versuch der Landesregierung, per Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung herbei zu führen, mit dem Ziel, in Ausnahmefällen die Sechsmonatsfrist auf einen Monat zu verkürzen, scheiterte vorerst am Widerstand der anderen Bundesländer.

Die anstehende Freilassung des Mannes beunruhige ihn, erklärte Döring. Gericht und Gutachter seien einhellig zu dem Urteil gekommen, das der Mann gefährlich sei und die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden müsse. Döring will jetzt eigenen Angaben zufolge versuchen, die Freilassung mit einem nachträglichen Sicherungsverwahrungsverfahren doch noch zu verhindern. Dafür müssten jedoch neue Erkenntnisse vorliegen, die über das Erstgutachten hinausgehen, erklärte der Minister. Das gestalte sich schwierig, fügte Döring hinzu. Bleibt die Frage was ein solches Monster, er hat seine eigene 7 jährige Tochter missbraucht, überhaupt für Rechte vom Staat noch bekommt. Sein Opfer hatte auch nicht das Recht sich gegen ihn zur Wehr zu setzen. Meine Forderung daher bei Sexualstraftaten bitte die Sicherungsverwahrung generell mit in das Urteil einbauen. Diese Monster gehören für immer hinter Gittern, in der Regel suchen sie sich auch unterlegene Opfer ohne ihnen eine Chance zu geben.

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