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Riesensauerei:
Gesetzeslücke verhilft verurteiltem Sexualstraftäter zur Freiheit!
Volker
Labes, Berlin
26.09.08
Foto: AP
Aufgrund
eines Formfehlers muss ein Sexualverbrecher aus der Haft entlassen
werden, obwohl ihn Experten noch immer für gefährlich halten.
Die
schleswig-holsteinische Justiz muss im Oktober wahrscheinlich einen
Sextäter aus der Haft entlassen, obwohl Gutachter und Gericht sich
für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld
ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine
Gesetzeslücke. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine
Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ein Gutachten über die
Gefährlichkeit eines Sextäters erstellt werden, berichtete Döring am
Donnerstag.
Der bestellte Gutachter sei jedoch
erkrankt und habe nicht wie vorgeschrieben selbst mündlich vor
Gericht Bericht erstatten können. Darauf sei ein neuer Gutachter
berufen worden, der sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes
ausgesprochen habe. „Durch den Krankheitsfall konnte jedoch die
Sechs-Monatsfrist nicht mehr eingehalten werden“, erklärte Döring.
Der
Beschluss des Gerichts, den Mann nach Verbüßung der Haft weiter
hinter Schloss und Riegel zu halten, sei vom Bundesgerichtshof wegen
des formalen Fehlers aufgehoben worden. Auch der Versuch der
Landesregierung, per Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung
herbei zu führen, mit dem Ziel, in Ausnahmefällen die
Sechsmonatsfrist auf einen Monat zu verkürzen, scheiterte vorerst am
Widerstand der anderen Bundesländer.
Die anstehende Freilassung des Mannes
beunruhige ihn, erklärte Döring. Gericht und Gutachter seien
einhellig zu dem Urteil gekommen, das der Mann gefährlich sei und
die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden müsse. Döring will jetzt
eigenen Angaben zufolge versuchen, die Freilassung mit einem
nachträglichen Sicherungsverwahrungsverfahren doch noch zu
verhindern. Dafür müssten jedoch neue Erkenntnisse vorliegen, die
über das Erstgutachten hinausgehen, erklärte der Minister. Das
gestalte sich schwierig, fügte Döring hinzu. Bleibt die Frage was
ein solches Monster, er hat seine eigene 7 jährige Tochter
missbraucht, überhaupt für Rechte vom Staat noch bekommt. Sein Opfer
hatte auch nicht das Recht sich gegen ihn zur Wehr zu setzen. Meine
Forderung daher bei Sexualstraftaten bitte die Sicherungsverwahrung
generell mit in das Urteil einbauen. Diese Monster gehören für immer
hinter Gittern, in der Regel suchen sie sich auch unterlegene Opfer
ohne ihnen eine Chance zu geben. |