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15 Jahre für Mutter der 9 toten Babys!
Volker Labes, Berlin
07.04.08
Im
Brandenburgischen Brieskow/Finkenherd hatte sie 9 Kinder entbunden
und anschließende sterben lassen. Da ein Gutachten der Frau volle
Schuldfähigkeit bescheinigte muss sie jetzt 15 Jahre hinter Gitter.
Sabine H. schüttelte den Kopf und sah
fassungslos zur Anklagevertreterin, als im Saal 007 des
Justizzentrums Frankfurt (Oder) das Strafmaß verkündet wurde. Auch
im zweiten Prozess um die Tötung von acht neugeborenen Kindern aus
dem brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd hat das Landgericht
Frankfurt (Oder) die Mutter zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt - die
Höchststrafe. Die Richter entsprachen damit dem Antrag der
Staatsanwaltschaft, die keine Anzeichen für eine verminderte
Schuldfähigkeit sah. Die Verteidigung hatte sich für eine Haftstrafe
von unter zehn Jahren ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte
die Strafe wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Bereits im
ersten Prozess vor zwei Jahren hatte das Gericht die 42-Jährige
wegen achtfachen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt, der erste
Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt.
Staatsanwältin Anette Bargenda ließ
noch einmal die beispiellose Todesserie Revue passieren, zählte die
neun Geburten zwischen 1988 und 1998 auf. Die Taten seien „in
höchstem Maß gewissenlos und verabscheuungswürdig“, sagte Bargenda.
Die Angeklagte habe „serienhaft“ gehandelt und im Gebären und Töten
„Routine“ entwickelt. Keinem der Kinder habe sie eine Chance zum
Leben gelassen. Die Angeklagte habe in allen Fällen zielgerichtet
gehandelt und die Spuren der Tat allein beseitigt. Das spreche gegen
eine Rauschtat und ein eingeschränktes Steuerungsvermögen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sich auch keine Hinweise für
eine Tatbeteiligung des geschiedenen Ehemanns ergeben. Äußerungen
der Angeklagten, wonach ihr der Ehemann 1999/2000 gesagt haben soll,
er habe etwas von den Schwangerschaften bemerkt, reichten dafür
allein nicht aus. Zudem habe er solche Aussagen bestritten.
Verteidiger Matthias Schöneburg hatte für
eine Strafe von „deutlich unter zehn Jahren“ plädiert. Der Anwalt
kritisierte das neu vorgelegte psychiatrische Gutachten zur
Einschätzung der Schuldfähigkeit scharf. Es beachte die starken
Hinweise auf Alkoholabhängigkeit der Angeklagten nicht. „Das
Gutachten wird den Vorgaben des BGH nicht gerecht“, sagte er.
Der heute 45-jährige Oliver H. ist der Vater aller neun getöteten
Kinder. Er hatte – so behauptete es Sabine H. – wöchentlich ein- bis
zweimal sexuellen Kontakt mit ihr. "Er konnte mich doch sehen",
sagte sie, "wir wohnten doch unter einem Dach." Verteidiger
Schöneburg formulierte es noch deutlicher: "Ich bin der Meinung,
dass dieser Mann neben meiner Mandantin auf der Anklagebank sitzen
müsste."
Oliver H., von Sabine H. inzwischen geschieden, schrieb das nächste
Kapitel des Schweigens. Seine Ex-Frau hatte ihn zum Auftakt des
zweiten Prozesses überraschend belastet. So soll er ihr 1999 bei
einem Streit zu verstehen gegeben haben, dass er ihre
Schwangerschaften bemerkt habe. Nach dieser Aussage beantragte
Anwalt Schöneburg, das Verfahren auszusetzen, um zunächst einmal die
Rolle des Ex-Ehemannes genau zu klären. Müssten die
Steuerungsfähigkeit seiner Mandantin doch ganz anders beurteilt
werden, "wenn es jemanden gab, der die Babys wegschaffte und die
Wohnung säuberte".
Der Prozess wurde nicht ausgesetzt. Oliver
H. ließ sich erneut von Kriminalbeamten vernehmen und soll dabei
erneut beteuert haben, er habe von den Schwangerschaften nichts
gewusst. Vor Gericht sagte er nichts; so, wie er es schon beim
ersten Prozess getan hatte. Und auch die drei inzwischen erwachsenen
Kinder durften als Angehörige schweigen – und taten es auch.
Das
kam wenig überraschend. Die 23 Jahre alte Tochter Stefanie soll
ihrer Mutter schon vor dem zweiten Prozess einen Brief in die
Haftanstalt geschickt haben. Mit der Frage, warum sie das Verfahren
nicht in Ruhe zu Ende bringen könne. Also ohne Aufbegehren oder gar
Revision. Im Gerichtssaal würdigte die Tochter ihre Mutter keines
Blickes. "Was wirklich geschehen ist, werden wir wohl nie erfahren“,
sagte Staatsanwältin Bargenda. "Es werden viele Fragezeichen
bleiben.“
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