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15 Jahre für Mutter der 9 toten Babys!

 Volker Labes, Berlin

07.04.08

Im Brandenburgischen Brieskow/Finkenherd hatte sie 9 Kinder entbunden und anschließende sterben lassen. Da ein Gutachten der Frau volle Schuldfähigkeit bescheinigte muss sie jetzt 15 Jahre hinter Gitter.

Sabine H. schüttelte den Kopf und sah fassungslos zur Anklagevertreterin, als im Saal 007 des Justizzentrums Frankfurt (Oder) das Strafmaß verkündet wurde. Auch im zweiten Prozess um die Tötung von acht neugeborenen Kindern aus dem brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd hat das Landgericht Frankfurt (Oder) die Mutter zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt - die Höchststrafe. Die Richter entsprachen damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit sah. Die Verteidigung hatte sich für eine Haftstrafe von unter zehn Jahren ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Strafe wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert. Bereits im ersten Prozess vor zwei Jahren hatte das Gericht die 42-Jährige wegen achtfachen Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt, der erste Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt.

Staatsanwältin Anette Bargenda ließ noch einmal die beispiellose Todesserie Revue passieren, zählte die neun Geburten zwischen 1988 und 1998 auf. Die Taten seien „in höchstem Maß gewissenlos und verabscheuungswürdig“, sagte Bargenda. Die Angeklagte habe „serienhaft“ gehandelt und im Gebären und Töten „Routine“ entwickelt. Keinem der Kinder habe sie eine Chance zum Leben gelassen. Die Angeklagte habe in allen Fällen zielgerichtet gehandelt und die Spuren der Tat allein beseitigt. Das spreche gegen eine Rauschtat und ein eingeschränktes Steuerungsvermögen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätten sich auch keine Hinweise für eine Tatbeteiligung des geschiedenen Ehemanns ergeben. Äußerungen der Angeklagten, wonach ihr der Ehemann 1999/2000 gesagt haben soll, er habe etwas von den Schwangerschaften bemerkt, reichten dafür allein nicht aus. Zudem habe er solche Aussagen bestritten.

Verteidiger Matthias Schöneburg hatte für eine Strafe von „deutlich unter zehn Jahren“ plädiert. Der Anwalt kritisierte das neu vorgelegte psychiatrische Gutachten zur Einschätzung der Schuldfähigkeit scharf. Es beachte die starken Hinweise auf Alkoholabhängigkeit der Angeklagten nicht. „Das Gutachten wird den Vorgaben des BGH nicht gerecht“, sagte er.


Der heute 45-jährige Oliver H. ist der Vater aller neun getöteten Kinder. Er hatte – so behauptete es Sabine H. – wöchentlich ein- bis zweimal sexuellen Kontakt mit ihr. "Er konnte mich doch sehen", sagte sie, "wir wohnten doch unter einem Dach." Verteidiger Schöneburg formulierte es noch deutlicher: "Ich bin der Meinung, dass dieser Mann neben meiner Mandantin auf der Anklagebank sitzen müsste."

Oliver H., von Sabine H. inzwischen geschieden, schrieb das nächste Kapitel des Schweigens. Seine Ex-Frau hatte ihn zum Auftakt des zweiten Prozesses überraschend belastet. So soll er ihr 1999 bei einem Streit zu verstehen gegeben haben, dass er ihre Schwangerschaften bemerkt habe. Nach dieser Aussage beantragte Anwalt Schöneburg, das Verfahren auszusetzen, um zunächst einmal die Rolle des Ex-Ehemannes genau zu klären. Müssten die Steuerungsfähigkeit seiner Mandantin doch ganz anders beurteilt werden, "wenn es jemanden gab, der die Babys wegschaffte und die Wohnung säuberte".

Der Prozess wurde nicht ausgesetzt. Oliver H. ließ sich erneut von Kriminalbeamten vernehmen und soll dabei erneut beteuert haben, er habe von den Schwangerschaften nichts gewusst. Vor Gericht sagte er nichts; so, wie er es schon beim ersten Prozess getan hatte. Und auch die drei inzwischen erwachsenen Kinder durften als Angehörige schweigen – und taten es auch.

Das kam wenig überraschend. Die 23 Jahre alte Tochter Stefanie soll ihrer Mutter schon vor dem zweiten Prozess einen Brief in die Haftanstalt geschickt haben. Mit der Frage, warum sie das Verfahren nicht in Ruhe zu Ende bringen könne. Also ohne Aufbegehren oder gar Revision. Im Gerichtssaal würdigte die Tochter ihre Mutter keines Blickes. "Was wirklich geschehen ist, werden wir wohl nie erfahren“, sagte Staatsanwältin Bargenda. "Es werden viele Fragezeichen bleiben.“

 

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