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Aktenberge bei Sozialgerichten!

Volker Labes, Berlin

19.01.2012

Die Situation der vier Gerichte sei 2011 "noch Besorgnis erregender" geworden, die Hartz-IV-Klagewelle hält unvermindert an, und die Gerichte müssten für mindestens eineinhalb Jahre schließen, wenn sie den Berg unerledigter Akten restlos abtragen wollten.

Im Jahr 2011 sind 13,2 Prozent mehr neue Klagen bei den Sozialgerichten eingegangen als im Vorjahr. Von den mehr als 24 100 Neueingängen fielen allein 15 000 Klagen in den Bereich Grundsicherung für Arbeitsssuchende ("Hartz IV"). "Die hohe Zahl hängt unmittelbar mit der Arbeit der Behörden vor Ort"zusammen, sagte die Gerichtspräsidentin und nannte ein Beispiel: Vor wenigen Jahren seien etwa aus dem Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Teltow-Fläming noch "mehrere tausend Klagen" beim Sozialgericht Potsdam anhängig gewesen, nun habe sich die Zahl drastisch vermindert, "weil das Jobcenter besondere Anstrengungen im Bereich Bürgerfreundlichkeit und Sachbearbeitung ergriffen hat".

Deutliche Kritik übte Paulat an der Personalpolitik des Landes Brandenburg. Die Zahl der besetzten Stellen für die vor Ort tätigen Richter in Vollzeit und Teilzeit hat sich von Ende 2010 bis Anfang 2012 von 64,6 auf 61,3 verringert. "Den Sozialgerichten wäre spürbar geholfen, wenn die im Jahr 2010 in den Haushaltsplan eingestellten zusätzlichen 27 Planstellen für Sozialrichter auch realisiert würden", sagte Paulat. Doch vier der versprochenen Stellen seien den Gerichten noch immer nicht zugewiesen worden. "Hoch problematisch" ist die Personalsituation auch bei den weiteren Arbeitskräften der Gerichte, die von 111 Ende 2010 auf 105 Ende 2011 gesunken ist.

Als Konsequenz aus der "Extrembelastung" sei der wachsende Berg Akten nur sehr stark verzögert zu bewältigen, so Paulat. "Mit dem immensen Bestand unerledigter Verfahren drohen die erstinstanzlichen Gerichte ihrer Aufgabe, den Bürgern zeitnahen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, nicht mehr gerecht zu werden."

 

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