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Bundesverteidigungsministerium von „taz“ verklagt!
Volker
Labes, Berlin
11.03.2011
Die
"Taz" (die tageszeitung)
hat ihre Drohung wahr gemacht. Beim
Landgericht Berlin hat
die Tageszeitung einen Strafantrag gegen das
Bundesverteidigungsministerium
gestellt. Es geht um eine Werbekampagne für den Dienst in der
Bundeswehr, die nach der Ankündigung des ehemaligen
Verteidigungsministers
Karl-Theodor zu Guttenberg vom 24. Februar hauptsächlich
in den Springer-Zeitungen "Bild" und "Bild am Sonntag" sowie auf der
Bild-Website laufen soll.
Anwalt Johannes Eisenberg, der
für die „taz“ tätig ist, wirft dem Ministerium
Bestechlichkeit vor. "Bild" habe eine Kampagne zugunsten Guttenbergs
betrieben. Eisenberg stützt sich in seiner Klage auf Paragraf 331
Strafgesetzbuch, wonach staatliche Stellen ein bestimmtes Medium nicht
bevorzugt behandeln dürfen.
Bereits in der vergangenen Woche hat die "Taz" eine
Unterlassungserklärung an das Ministerium gesandt. Die Reaktion: Die
Behörde teilte der Zeitung in einem Schreiben mit, an dem Vorhaben
festzuhalten. Daher zieht Eisenberg nun vor Gericht und stellt
Strafanzeige "wegen aller in Betracht kommender Straftaten gegen
unbekannte Verantwortliche der Bundeswehr beziehungsweise des
Bundesverteidigungsministerium beziehungsweise des Bundesamtes für
Wehrverwaltung und Weitere".
Diesen Vorwurf hält das Ministerium für unbegründet. Wie ein Sprecher
gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" mitteilte, habe kein Beamter,
sondern die Mediaagentur
Zenithmedia die Springer-Titel für die Kampagne
ausgewählt. Von den knapp 5,7 Millionen Euro, die die Bundeswehr 2011
für Personalwerbung ausgeben könne, seien 4,8 für die Werbung neuer
Manschaften vorgesehen. Davon sollen 12,5 Prozent - also 600.000 Euro -
auf "Bild", "BamS" und Bild.de entfallen.
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